Brandschutz und Bestandsaufnahmen

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Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragte beraten wir Sie zu allen wichtigen Themen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes in Ihrem Unternehmen.

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Unternehmer oder der Unternehmerin als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.

In der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Ausgabe Mai 2018 sind Brandschutzbeauftragte zum betrieblichen Brandschutz genannt. Ermittelt der Unternehmer oder die Unternehmerin eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung von Brandschutzbeauftragten erforderlich sein, die eine beratende und unterstützende Funktion übernehmen.

Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin, die Leitung einer Einrichtung trägt die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb.